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Schritt für Schritt: so gehen Sie vor

Benötigt Ihr Kind eine Schulbegleitung, sog. Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer, müssen Sie diese auch rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt/Jugendamt beantragen. Das zuständige Amt entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Schule darüber, ob eine individuelle Einzelbetreuung im Unterricht notwendig ist.

Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der sog. „Eingliederungshilfe“.


 

Punkt 1 :

Die Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erstellen einen                                Leistungs-/Verhaltensbericht über Ihr Kind mit Begründung, warum eine Schulbegleitung das     Verhalten/die Leistung Ihres Kindes verbessern würde.

Punkt 2 :

Sie als Eltern stellen formlos einen Antrag auf Schulbegleitung beim zuständigen Amt. Dem Antrag beifügen müssen Sie also auf jeden Fall eine Beschreibung dessen, was Ihr Kind behinderungsbedingt nicht kann und welche Tätigkeiten die Schulbegleitung übernehmen soll. Auch den gewünschten Umfang (z.B. alle Schulstunden unabhängig von den Präsenzzeiten der Sonderpädagogen; Begleitung auf dem Schulweg) sollten sie klar beschreiben.

 

Bestenfalls liegt Ihnen bereits der Bericht der Schulleitung vor, so dass Sie diesen gemeinsam mit Ihrem formlosen Antrag beim Sozial- / Jugendamt einreichen können.


 

Nach erfolgreicher Bewilligung ist Ihnen die Wahl des Trägers, der den Schulbegleiter zur Verfügung stellt, selber überlassen.

Da dies eine Frage des Vertrauens ist, raten wir immer zu einem persönlichen Gespräch. Durch den persönlichen Kontakt zum Kind kann schon geklärt werden, wie der Schulbegleiter auf Ihr Kind eingehen muss. Das zweite Gespräch findet dann gemeinsam mit dem ausgewählten Schulbegleiter statt. Stimmt die „Chemie“ zwischen beiden,


 

dann kann´s los gehen.........

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